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Kritisches zur Zuklebetherapie bei Sehschwäche (Sehschultherapie) oder Gehen Ihr Kind und Sie gerne zur Sehschulbehandlung? Man nennt es Ambylopie (umgangssprachlich auch nicht ganz korrekt als "Sehschwäche" bezeichnet), wenn ein Auge eine geringere Sehschärfe hat, als das andere; oder wenn beide Augen weniger als 80% sehen. Sehschwäche nur eines Auges ist meist verursacht durch Schielen. Dieses kann manchmal so klein sein, dass es bislang nicht bemerkt oder als Silberblick fälschlich verniedlicht wurde. Einäugige Sehschwäche kann auch von Fehlsichtigkeit verursacht werden, wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus. Sind beide Augen sehschwach, so ist das selten Folge eines Schielfehlers, sondern hier liegen meist Fehlsichtigkeiten beider Augen zugrunde. Beidäugige Sehschwäche findet sich auch beim seltenen angeborenen Augenzittern (Nystagmus) und noch seltener bei organischen Schäden. Zuklebetherapie wird überwiegend bei einäugiger Sehschwäche durchgeführt. Das besser sehende Auge wird zeitweise zugeklebt, um das andere zu zwingen, besser sehen zu lernen. Diese Therapie ist jedoch nur dann wirksam, wenn eine Verbesserung überhaupt noch möglich ist, d.h. in der Lernphase des Sehens (sog. sensitive Periode)durchgeführt wird. Diese dauert von der Geburt bis zum Abschluss des zweiten Lebensjahres. Danach ist nur noch sehr geringes Zulernen möglich. Dennoch wird von Sehschulen (zumindest im deutschsprachigen Raum) immer wieder behauptet, dass eine Zuklebetherapie bis zum 12. Lebensjahr notwendig sei. Die Zuklebetherapie wird auch Abklebetherapie, Pflastertherapie, Amblyopietherapie oder Okklusionstherapie genannt (Occlusio=Verschluss). Leider werden Sinn und Ziel der Zuklebetherapie den betroffenen Eltern oft nicht verständlich und ausreichend nachvollziehbar erläutert. So glauben fälschlich über 90% der betroffenen Eltern, dass eine Zuklebetherapie die einzig mögliche ist und dass sie auch direkt dem Beheben des Schielens dient. Tatsächlich gibt es bis heute für den notwendigen Einsatz dieser Therapie keinen wissenschaftlichen Beweis. Sie beruht hauptsächlich auf eher subjektiv gefärbter "empirischer" Erfahrung. Entsprechend unterschiedlich bis konträr sind daher die Zuklebetherapien verschiedener Sehschulen bei gleichen Sehschwächen. Horror-Beispiele:
Vermehrt fragen zu Recht besorgte Eltern wegen der oft enormen Schwierigkeiten, die es ihnen bereitet, ihrem Kind das bessere Auge zu verkleben, ob langjähriges Zukleben wirklich notwendig ist und es nicht andere Möglichkeiten gibt. Es verwundert (nicht), wenn Orthoptistinnen (so heißen die Angestellten in den Sehschulen von Augenärzten) auf Fragen nach anderen Therapiemöglichkeiten teilweise heftig emotional und strikt ablehnend reagieren. Dabei gibt es für Kinder nach dem 3. Lebensjahr die sog. Mess- und Korrektionsmethodik nach H.-J. Haase (MKH), deren Einsatz sich inzwischen als Alternative zur langjährigen Zuklebetherapie sehr erfolgreich etabliert hat. Die MKH hat erhebliche Vorteile, wenn nicht nur isoliert die Sehschwäche verbessert, sondern auch gleichzeitig das verursachende Schielen korrigiert werden soll. Zwingend notwendig wird die Anwendung der MKH, wenn durch die Zuklebetherapie grob- oder feinmotorische Entwicklungsverzögerungen verursacht werden. Orthoptistinnen lernen die MKH während ihrer Ausbildung nicht, denn die Kenntnisse dazu entstammen vorwiegend der Augenoptik und nicht der Augenheilkunde. Aus ähnlichem Grund sind Orthoptistinnen auch nicht zuständig für die Brillenglasbestimmung bei Kindern und Erwachsenen. Dies ist alleinige Aufgabe von Augenoptikern oder Augenärzten, auch wenn dies teilweise unzulässig anders gehandhabt wird. Wenn Sehschulen die MKH mit der Begründung ablehnen, dass der wissenschaftliche Nachweis fehlen würde, ist das unverständlich, denn derartigen Nachweis gibt es für die von ihnen durchgeführte Zuklebetherapie ebenfalls nicht. Diese Unlogik stört Sehschulen und die sie betreibenden Augenärzte bislang wenig. Betroffene Eltern werden die wahren Hintergründe meist erst (zu) spät verstehen (Konkurrenzangst?). Nachstehend einige stichwortartig aufgeführte Hinweise:
Schlusswort Moderne und humane Schieltherapie kommt mit sehr kurzen Zuklebezeiten von einigen Wochen bis wenigen Monaten aus (Dies wird zum Beispiel auch in den USA so gesehen). Es gibt es für den Einsatz der Zuklebetherapie überhaupt keinen wissenschaftlichen Nachweis, sondern nur sehr unterschiedliche Erfahrungswerte. Eine Zuklebetherapie macht generell nur Sinn, wenn gleichzeitig auch versucht wird, die Ursache, also das Schielen zu beheben. Das geht meist nur durch operative Augenmuskelkorrekturen, deren Dosierung mit Prismenbrillen vorbereitet werden sollte. Und damit bietet sich zum Beispiel die MKH (mit deren Modifizierungen für Schielkinder) an. Zukleben, welches ungezielt nur die Sehschärfe bessern will und nicht die Ursache der Sehschärfenminderung, nämlich das Schielen, mit einbezieht, kann völlig verfehlt und unnötig über viele Jahre ausgedehnt werden, aber als Behandlung der Ursache ist das nicht zu bezeichnen. Man kann bei einseitigem Hörfehler auch ständig das bessere Ohr zukleben, damit das schlechtere gezwungen wird, besser sehen zu lernen… pardon zu hören… Auch hier wäre es sinnvoller, ein Hörgerät zu verwenden und auch mögliche operative Maßnahmen in Betracht zu ziehen? Ein unzutreffender Vergleich? Wer so denkt, kann sich, bevor er dies seinem Kind zumutet, selbst einmal das bessere Auge für einige Tage zukleben und das andere entsprechend der Sehschwäche nebeln (Eine entsprechende Nebelfolie bekommt er sicher gerne von der Sehschule - bestimmt aber von einem sachkundigen Augenoptiker ausgeliehen). Und dann sollte er sich Gedanken machen, wie sich diese "Augenbestrafungsaktion" auf die kindliche Entwicklung von Grob- und Feinmotorik auswirken kann. Es können hier nicht alle Aspekte im Rahmen einer Zuklebetherapie erörtert werden. Die etwas pointierte Darstellung soll zu kritisch konstruktiver Auseinandersetzung mit dem Augenarzt und den bei ihm angestellten Orthoptistinnen führen (sofern dies mit ihnen möglich ist). Beschimpfungen und Vorhaltungen an die Eltern gerichtet sind nicht gerade selten von Sehschulangestellten zu vernehmen. Es sollte den betroffenen Eltern klar sein, was an positiven und negativen Folgen eine solch sehr intensive Therapie haben kann. Letztlich - und darüber wird vor Beginn einer Zuklebetherapie praktisch nie aufgeklärt - besteht eine der folgenschwersten Komplikationen darin, in späteren ständigen Doppelbildwahrnehmungen mit entsprechend massiven Einflüssen auf die weitere Lebensqualität davonzutragen. Nachsatzfür die vielen Schieloperationen, die erst zum Schulbeginn eines Kindes durchgeführt werden sollen, also viel zu spät. Aus der augenärztlichen Historie vom allgemein anerkannten Augenarzt A. v. Graefe (geschrieben 1857) in heute unumschränkt gültiger Form:
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